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„Festival der Ehrentage“ |
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1. Zugelassen sind alle Chöre und Ensembles, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, geistliche und weltliche Chormusik zu pflegen. 2. Berufschöre sind ausgeschlossen. 3. Alle Gruppen konkurrieren in einer gemeinsamen Kategorie. 4. Das Wettbewerbsstück muss ein a-cappella-Stück von Robert Schumann in der Originalfassung sein. 5. Der Chor/Das Ensemble muss den Vortrag selbständig filmen und dem Veranstalter (enchore leipzig) bis spätestens 30.06.2010 (Poststempel) zukommen lassen. 6. Der unbearbeitete Livevideomitschnitt darf nur ein Schumannwerk zeigen. 7. Die eventuell entstehenden Kosten gehen zu Lasten des teilnehmenden Chores/Ensembles. 8. Mit der Anmeldung erklärt der Chor/das Ensemble sein Einverständnis mit Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter (enchore leipzig) übertragen. 9. Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt der/das teilnehmende Chor/Ensemble die Teilnahmebedingungen an.
Interessierte Chöre/Ensembles melden sich über eine Email:
Der Gewinner erhält die Möglichkeit eines gemeinsamen Konzertes mit enchore leipzig am 22. Oktober 2011 in der Thomaskirche Leipzig. Die Kosten für das gemeinsame Konzert von bis zu 2000€ übernimmt der Veranstalter. Für das Preisträgerkonzert im Rahmen des Festivals der Ehrentage wird keine Gage gezahlt. |
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Festival |
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